Allgemeine Informationen zu Ihrem Urlaub mit Ihrem geliebtem Haustier
Dänemark ist das ideale Ferienziel für die ganze Familie, zu der in vielen Fällen auch das geliebte Haustier gehört. Wer kann schon in einen erholsamen Urlaub aufbrechen, wenn der treue Vierbeiner seinen davonfahrenden Menschen traurig nachschaut? Das muss nicht sein, denn gerade Dänemark ist sehr tierfreundlich und daher sind auch die vierbeinigen Hausgenossen der Feriengäste in diesem naturverbundenen Urlaubsland Dänemark herzlich willkommen.
Die überall in Dänemark in großer Auswahl vorhandenen Ferienhäuser sind besonders geeignet, damit sich auch Hunde in Dänemark rundum wohlfühlen können. Ein eigenes Grundstück rund um das Urlaubsdomizil trägt ebenfalls zum Wohlbefinden von Mensch und Tier bei, so dass auch die Nachbarn nichts zu beanstanden haben. Die meist in direkter Nähe zum Strand gelegenen Ferienhäuser verschaffen den Vierbeinern unbegrenzte Bewegung in einer für sie völlig neuen Umgebung und machen den Aufenthalt für die Familie und das Haustier zu einem beinahe schon paradiesischen Erlebnis.
Doch bevor man sich mit seinem treuen Begleiter zum täglichen Strandspaziergang oder dem morgendlichen Bad im Meer begibt, sollte zuvor noch darauf geachtet werden, dass auch bei der Einreise nach Dänemark alles reibungslos verläuft. So muss ein gültiger EU-Heimtierausweis (Pet Passport) für den Hund mitgeführt werden und das Tier muss außerdem mindestens 30 Tage und höchstens zwölf Monate vor der Einreise nach Dänemark gegen Tollwut geimpft und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Einige als gefährlich geltende Hunderassen wie Pitbulls und Tosas sind in Dänemark verboten und dürfen nicht eingeführt werden. Wer in puncto Gesundheit für sein Haustier auf Nummer Sicher gehen möchte, dem sei ein Besuch beim Tierarzt kurz vor der Reise empfohlen. Der Arzt wird gegebenenfalls eine geeignete "Reiseapotheke" für den Hund zusammenstellen und nützliche Tipps und Verhaltensregeln geben. Für den Fall der Fälle hat er sicher auch die Adresse eines dänischen Kollegen in der Nähe des Urlaubsorts parat, was ebenfalls zu einem beruhigenden Gefühl beiträgt.
In Dänemark selbst sollte man stets die Leine und einen Maulkorb dabei haben, selbst wenn letzterer oft nicht benötigt wird. An den Stränden besteht während der Hauptsaison Leinenzwang. Zudem sollte man vorab prüfen, ob die jeweiligen Strände auch für Hunde freigegeben sind. Eine weitere Attraktion für Hunde und deren Herrchen sind die dänischen "Hundewälder". Dabei handelt es sich um kleine und oft eingezäunte Waldgebiete, in denen die Hunde nach Herzenslust frei herumlaufen und spielen dürfen. Mit ein wenig Planung vor Reisebeginn dürfen sich Mensch und Tier auf einen unbeschwerten Urlaub mit Hund in Dänemark freuen.
Hundegesetz in Dänemark - muss mein Hund eingeschläfert werden?
Ein Hundegesetz verordnet die Tötung von Hunden, sofern sie bestimmten Rassen angehören, die als gefährlich angesehen werden.
Dänemark gilt als ganz besonders familien- und kinderfreundliches Land. Auch Haustiere wie beispielsweise Hunde sind in dem hyggeligen Urlaubsland grundsätzlich willkommen, sofern sie nicht einer Rasse angehören, die laut dänischem Hundegesetz dem Tode geweiht sind. Zahlreiche Tötungen von überwiegend harmlosen Tieren, deren einzige „Schuld“ es ist, zu den 13 verpönten Rassen zu gehören, erhitzten die Gemüter besorgter Tierschützer und Hundehalter, als das das dänische Hundegesetz am 1. Juli 2010 in Kraft getreten ist. Es bedeutete das strikte Verbot für 13 Hunderassen, die unter die Kategorie „Kampfhunde“ eingestuft wurden.
Darunter fallen die Rassen
- American Bulldog
- American Staffordshire Terrier
- Boerboel
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Pitbullterrier
- Sarplaninac
- Südrussischer Owtscharka
- Tornjak
- Tosa und
- Zentralasiatischer Owtscharka.
Damit nicht genug, werden auch Mischlinge dieser Rassen oder Hunde, die den 13 geächteten Rassen auch nur irgendwie ähnlich sehen, als gefährlich eingestuft und entsprechend behandelt. Der Nachweis, ob ein Hund zu einer bestimmten Rasse gehört, muss nicht vom dänischen Staat erbracht werden, sondern vom Hundehalter, was sich besonders bei Mischlingen als sehr schwierig bis unmöglich gestaltet.
Hunde, deren Rasse dieser „Todesliste“ angehören und die nach dem Inkrafttreten des Hundegesetzes geboren wurden, werden gnadenlos von den Behörden verfolgt und nach einem entsprechenden Verfahren auch eingeschläfert. Die Anzahl eingeschläferte Hunde bringt nicht nur Tierschützer auf die Barrikaden, auch Hundehalter, die einen Dänemarkurlaub mit Hund planen, sind von diesem Vorgehen in Dänemark entsprechend verunsichert. Denn dieses Schicksal droht nicht nur dänischen Hunden der genannten Rassen oder ihren Mischlingen, auch Touristen unterliegen mit ihren Tieren diesen Bestimmungen, sobald sie einen Fuß oder eine Pfote in das Urlaubsland Dänemark gesetzt haben.
Urlaubsland Dänemark für Hundehalter
Die Umsetzung des dänischen Hundegesetzes erregte damals nicht nur die Gemüter von Hundehaltern und Tierfreunden. Viele Menschen – darunter auch begeisterte Dänemarkurlauber – fragten sich, wie viel Zwang und staatliche Gewalt im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit noch zumutbar war. Sicherlich ereigneten sich insbesondere mit sogenannten Kampfhunden zahlreiche schwere Unfälle und Unglücke, doch ist es fraglich, ob diese Tiere allein ihrer Abstammung wegen bereits als gefährlich eingestuft werden können. Es gibt eine Vielzahl von Familienhunden, die den 13 geächteten Rassen angehören oder Mischlinge sind, von denen keiner auffällig wurde oder für Menschen und andere Tiere eine Gefahr darstellt.
Eine völlig andere Situation ist es, wenn diese Hunderassen in falsche Hände geraten oder gezielt auf ihre rassebedingten Verhaltensmuster abgerichtet und somit zur lebenden Waffe dressiert werden.
Viele Hundehalter, die Tiere dieser Rassen besitzen oder einen Mischling zum Familienkreis zählen, dessen Herkunft nicht hundertprozentig geklärt werden kann, nahmen daher von Dänemark als Urlaubsland Abstand. Das ist verständlich, denn auch ausländische Hunde unterliegen dem dänischen Gesetz, sobald sie das Staatsgebiet betreten. Denn wer möchte sich schon der Gefahr aussetzen, beim Strandspaziergang an der Ost- oder Nordsee von der Polizei angehalten zu werden, weil der Hund eine entfernte Ähnlichkeit mit einer der auf der „Todesliste“ aufgeführten Rassen hat?
Daneben wird auch andere Kritik an Dänemarks Hundefreundlichkeit laut. So beklagen sich viele Urlauber über den strikten Leinenzwang überall im Land, der den Hunden so gut wie keine Möglichkeit zum Herumtoben und Schwimmen im Meer belässt. Lediglich in speziell ausgewiesenen Hundewäldern dürfen die Vierbeiner von der Leine gelassen werden, was vielen Hundebesitzern zu wenig Freiraum bietet, um den Tieren auch in den Ferien eine artgerechte Haltung zu ermöglichen. Nicht schön für Fido & Co., doch im Hinblick auf das Schicksal der todgeweihten „Listenhunde“ immer noch recht erträglich und vor allem nur eine temporäre Beeinträchtigung der Freiheit.
Weiterführende Informationen
» https://info.fairdog-deutsch.eu/